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Oberarzt/-ärztin ist derjenige bzw. diejenige Arzt/Ärztin, dem/der die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist. Oberarzt/-ärztin ist ferner der/die Facharzt/-ärztin einer durch den Abeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzqualifikation nach der Weiterbildungsordnung fordert.
Vertretung Chefarzt/-ärztin ist der/die Facharzt/-ärztin, dem/der die ständige Vertretung des/der leitenden Arztes/Ärztin durch schriftlichen Ernennung übertragen worden ist.